Innovationsfonds Lehre
Die beständige Weiterentwicklung eines zukunftsweisenden Lehrprofils ist ein zentrales Ziel der Universität Wuppertal. An unserer Universität werden dank des hohen Engagements von Lehrenden und Studierenden kontinuierlich innovative Lehr- und Lernformate sowie Konzepte entwickelt, die zur Verbesserung der Qualität der Lehre beitragen. Regelmäßig werben Lehrende der Bergischen Universität bzw. die Einrichtung als Ganzes Drittmittel bei externen Geldgebern ein, um solche Lehrinnovationen zu entwickeln, zu erproben und zu implementieren. In Ergänzung zu diesen externen Wettbewerben hat das Rektorat im August 2024 die Einrichtung eines „Innovationsfonds Lehre“ beschlossen. Dieser stellt eine interne wettbewerbliche Förderung für Projekte bereit, die das Potenzial haben, nachhaltig innovative Ideen in der Lehre zu verankern und damit in besonderer Weise zur Verbesserung der Qualität der Lehre an der Bergischen Universität Wuppertal beizutragen. Es werden jährlich, zunächst bis zum Jahr 2027, Mittel in einem Gesamtumfang von 800.000 € bereitgestellt.
Mit der Einrichtung des "Innovationsfonds Lehre" verbinden sich drei Zielstellungen. Der Fokus liegt auf der Steigerung der Qualität in Studium und Lehre. Weiterhin wird die Entwicklung von Kompetenzen zur Ideenentwicklung und Antragstellung unterstützt, indem interessierte Lehrende Unterstützung seitens Dezernat 6.3 als einschlägig erfahrener Verwaltungsabteilung erhalten. Schließlich wird die Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Gremien im Vergabeverfahren bei der Projektentwicklung und -umsetzung verstärkt und der Transfer von innovativen Ideen und Konzepten in andere Lehr-Lern-Kontexte gefördert. Die Bereitschaft, die gewonnenen Erkenntnisse für andere Lehrende der Bergischen Universität Wuppertal über unterschiedliche Wege zugänglich und nutzbar zu machen, wird daher bei allen Anträgen vorausgesetzt.
Der "Innovationsfonds Lehre" integriert drei Förderzwecke in einem Fonds:
- In der Förderlinie "BUW für Innovationen in der Lehre“ (kurz: BUW Lehrinnovationen) werden Projekte unterstützt, die ein hohes Innovationspotenzial für die Verbesserung der Lehre an der Bergischen Universität Wuppertal aufweisen. Pro Antrag können max. 175 Tsd. Euro im Rahmen einer Laufzeit von max. 2 Jahren beantragt werden.
- Die Förderlinie "Ergänzende Qualitätsmaßnahmen in der Studieneingangsphase“ (kurz: QSP+) „QSP+“ unterstützt die einmalige Entwicklung und Erprobung von Lehrinnovationen in der Studieneingangsphase. Die Förderlinie ergänzt die langfristig angelegten Qualitätsmaßnahmen in der Studieneingangsphase (QSP, https://qsp.uni-wuppertal.de/de/) Pro Antrag können max. 50 Tsd. Euro im Rahmen einer Laufzeit von max. 2 Jahren beantragt werden.
- Die Förderlinie „Lehrimpulse“ unterstützt die Entwicklung von Ideen und Maßnahmen, die das Potenzial haben, die Qualität von Studium und Lehre innovativ zu befördern, sich aber unterhalb der Schwelle zu einer ausgereiften Projektidee befinden bzw. nach ersten Erprobungen zum Projektstatus hin weiterentwickelt werden sollen. Die Laufzeit ist kurz, der finanzielle Unterstützungsbedarf ist deutlich unterhalb von 50 Tsd. Euro anzusetzen.
Die Schwerpunkte für die Ausschreibung BUW Lehrinnovationen werden jährlich vom Rektorat festgelegt und orientieren sich an strategischen Handlungsfeldern für den Aufgabenbereich Studium und Lehre. Die Antragstellung in dieser Förderlinie erfolgt jährlich zu festgelegten Fristen, die in der aktuellen Ausschreibung bekannt gegeben und über die Dekanate / den Newsletter der Prorektorin für Studium und Lehre verbreitet werden. Anträge in den Förderlinien QSP+ und Lehrimpulse können jederzeit initativ gestellt werden.
Antragsberechtigt sind alle Professor*innen an der BUW und alle weiteren hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehraufgaben inklusive Personen mit lehrunterstützenden Funktionen (Mitarbeiter*innen in QSL, QSP, BU:NDLE). Ideen von Studierenden können im Rahmen einer Kooperation mit einer antragsberechtigten Person eingebracht werden. Diese Kooperationen sind ebenso ausdrücklich erwünscht, wie Kooperationen zwischen antragsberechtigten Personen der Bergischen Universität.
Weitere Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen und zur Antragsstellung finden Sie hier. Wir unterstützen und beraten bei der Antragstellung, wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.