UniService Digitalisierung Lehre (UDL)

Changelog für die KI-Handreichung für Lehrende

V. 2.2 (Juli 2026

  • Ersatz der bisherigen Eigenständigkeitserklärung bzw. Erklärung an Eides statt durch die neuformulierte Version (vom 09. Juli 2026, freigegeben am 10. Juli) [im Rahmen des Accordion-Eintrages "Generative KI und universitäre Prüfungen-/Prüfungsleistungen"

 

V. 2.1 (April 2026)

  • Änderung Accordion-Eintrag "Generative KI und universitäre Prüfungen-/Prüfungsleistungen"
    • Einschub Warnungsfeld, dass sich eine neue Version der Eigenständigkeitserkärung in Arbeit befindet

 

V. 2 (April 2026)

  • Änderung Accordion-Eintrag „Generative KI als Objekt der Kompetenzentwicklung“
    • Vorversion „Benennen Sie gegebenenfalls konkrete Regeln. Ein Beispiel für derartige Regeln bietet die „Rules for Tools“ von Prof. Dr. Christian Spannagel (PH Heidelberg).“
      Neu: „Benennen Sie hierbei konkrete Regeln. Optimalerweise existieren in Ihrer Fakultät oder Ihrem Fach (respektive in dem Studiengang, in dem Sie eine Lehrveranstaltung halten oder eine Prüfung abnehmen) bereits entsprechende Regelungen, die von einer offiziellen Stelle (z.B. dem Prüfungsausschuss oder der Fachkonferenz) herausgegeben wurden. In diesem Fall sollten Sie auf diese zurückgreifen und die Studierenden ausdrücklich auf diese verweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, finden Sie Empfehlungen zur Regelung Im Bereich „Handlungsempfehlungen für Prüfende unüberwachter schriftlicher Prüfungen [LINK]“ dieser Website.
      Ein alternatives Beispiel für derartige Regeln bietet die „Rules for Tools“ von Prof. Dr. Christian Spannagel (PH Heidelberg).“
  • Änderung Accordion-Eintrag „Empfehlungen für eine gute wissenschaftliche Praxis in der Nutzung von KI in Lehre und Forschung“
    • Vorversion:
      „[…] 2. Es besteht derzeit keine Nachweispflicht bei nichtgenerativen digitalen Tools wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrekturhilfen, Online-Wörterbüchern, Bibliothekskatalogen und Ähnlichem. […]“
      Neu: „2. Es besteht derzeit keine pauschale Nachweispflicht bei nichtgenerativen digitalen Tools wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrekturhilfen, Online-Wörterbüchern, Bibliothekskatalogen und Ähnlichem. Eine Nachweispflicht kann jedoch unter Umständen mit Blick auf spezielle fachliche Kompetenzen sinnvoll sein und im Rahmen fach- oder studiengangs- oder veranstaltungsspezifischer Regelungen eingefordert werden.“
    • Vorversion: „ […] 6.Bei der Verwendung von KI-basierten Tools sollten die folgenden Elemente erwähnt werden:
      - Name und Version des Tools sowie Anbieter (Firma, Organisation oder Person, die das Tool anbietet oder programmiert hat)
      - Datum der Generierung der Inhalte
      - bei Online-Tools die URL des Tools. [...]“
      Neu: „ […] 6.Bei der Verwendung von KI-basierten Tools sollten die folgenden Elemente erwähnt werden:
      - Modellname und Versionsnummer des Tools,
      - Jahr,
      - bei Online-Tools die URL des Tools. […], 
      - optional, aber empfehlenswert: zeitliche Angabe zum Prompt bzw. Abruf des KI-Outputs."
    • Vorversion: „Die Uni Basel hat eine Handreichung für das Zitieren von KI-Programmen erarbeitet, die auf den aufgestellten Regeln der Modern Language Association of America basiert und für eine vertiefende Auseinandersetzung mit dieser Thematik empfohlen werden kann.“
      Neu: "Weitere Informationen finden sie auf Webseite "Handlungsempfehlungen für Prüfende unüberwachter schriftlicher Prüfungen [LINK]" des UniService Digitalisierung Lehre."

 

V. 1.3 (Dezember 2025)

  • Anpassung diverser Phrasen zur Einführung von KI:Connect und Einfügung von Verlinkungen zur Start und Schulungswebseite von genAI4BUW in den Tabs "Nutzungsmöglichkeiten von generativer KI an der BUW" und "Checkliste zum Umgang mit generativen KI-Diensten (KI:Connect".

 

V. 1.2 (September 2025)

  • Anpassung des Punktes "Generative KI und universitäre Prüfungen/Prüfungsleistungen", dort "Handlungsempfehlungen"
    • Vorversion "Die meisten Fächer beziehungsweise Studiengänge der Bergischen Universität Wuppertal halten für ihre Studierenden Vorlagen für eine Eigenständigkeitserklärung vor. Der UniService Digitalisierung Lehre empfiehlt, diese Vorlagen um einen optional auszuwählenden Passus bezüglich der Verwendung generativer KI zu erweitern:"
    • neu: "Die meisten Fächer beziehungsweise Studiengänge der Bergischen Universität Wuppertal halten für ihre Studierenden Vorlagen für eine Eigenständigkeitserklärung vor. Im Regelfall orientieren sich diese Erklärungen (die bei Abschlussarbeiten den Status einer eidesstattlichen Versicherung haben sollten), an den BUW-weiten Vorlage des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA / Dezernat 3). Sollte keine studiengangsspezifische Vorlage für eine Eigenständigkeitserklärung (bzw. Erklärung an Eides statt) vorliegen, empfiehlt der UniService Digitalisierung Lehre mit Nachdruck, die Vorlagen des ZPAs zu verwenden:"
    • Vorversion: "Option 1: Ich versichere, dass ich in vorliegender Arbeit keine generativen KI-Tools oder hierauf zurückgehende Produkte verwendet habe.

      Option 2: Ich versichere, dass ich in vorliegender Arbeit text- und bildgenerierende KI-Tools sowie andere Produkte generierende KI-Anwendungen lediglich als Hilfsmittel verwendet habe und mein gestalterischer Einfluss überwiegt. Des Weiteren versichere ich, sämtliche Textpassagen, Abbildungen und anderweitige Produkte, die unter Zuhilfenahme KI-gestützter Programme erstellt wurden, entsprechend gekennzeichnet sowie mit einem Hinweis auf das verwendete KI-gestützte Programm versehen zu haben. Ich versichere, dass ich keine KI-Schreibwerkzeuge verwendet habe, deren Nutzung der*die Prüfer*in explizit schriftlich ausgeschlossen hat oder deren Nutzung von der Prüfungsordnung explizit verboten wird."

    • neu: Absätze entfallen; ersetzt durch Direktlink zu den im UDL-Repo. dublizierten Vorlagen des ZPA.

 

V. 1.1 (Februar 2025)

  • Anpassung des Punktes "Nutzungsmöglichkeiten von generativer KI an der BUW" mit Blick auf die geplante Einführung von KI:Connect

V. 1 (September 2024)

  • Basisversion