UniService Digitalisierung Lehre (UDL)

Fachspezifische Regelungen zur Verwendung generativer KI im Studium und in Prüfungsleistungen

Im folgenden Webseitenbereich finden Sie die fachspezifischen Regelungen, die von den jeweils zuständigen Fachprüfungsausschüssen der Studiengängen beschlossen und an dem UniService Digitalisierung Lehre gemeldet wurden. Zusätzlich werden Grundvereinbarungen der Fakultäten gelistet, sofern solche vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass im Falle von unüberwachten schriftlichen Arbeiten eine weitestgehende Rechtsicherheit in diesem Zusammenhang nur gewährleistet ist, wenn die zu prüfende Person namentlich benannt und die Prüfung eindeutig angegeben ist. Dokumentieren Sie im Rahmen von Prüfungen Ausgabe und Kenntnisnahme der Regelungen. 

 

Regelungen der Studiengänge

 

Fachspezifische Regelungen für das Fach Erziehungswissenschaften im Studiengang

Erziehungswissenschaft: Bildungstheorie und Gesellschaftsanalyse mit dem Abschluss Master of Arts

 

Fachspezifische Regelungen für das Fach Psychologie in den Studiengängen

Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science

Psychologie mit dem Abschluss Master of Science

Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit mit dem Abschluss Master of Science

Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem Abschluss Master of Science

 

Fachspezifische Regelungen für das Fach Soziologie in den Studiengängen

Soziologie mit dem Abschluss Bachelor of Arts

Soziologie mit dem Abschluss Master of Arts

 

Fachspezifische Regelungen für die Fächer Sozialwissenschaften sowie Wirtschaftslehre/Politik in den Teilstudiengängen

Sozialwissenschaften im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts 

Sozialwissenschaften im Kombinationsstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education

Sozialwissenschaften im Kombinationsstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education

Wirtschaftslehre/Politik im Kombinationsstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Abschluss Master of Education

 

Fachspezifische Regelungen für das Fach Sportwissenschaften im Studiengang

Sportwissenschaft (Bewegung, Gesundheit und Rehabilitation) mit dem Abschluss Master of Science

 

Fachspezifische Regelungen für das Fach Sport/Sportwissenschaft in den Teilstudiengängen

Sportwissenschaft im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts

Sport im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education

Sport im Kombinationsstudiengang Sonderpädagogische Förderung mit dem Abschluss Bachelor of Education

Sport im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education

Sport im Kombinationsstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education

Sport im Kombinationsstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education

Sport im Kombinationsstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Abschluss Master of Education

Sport im Kombinationsstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Abschluss Master of Education

 

Fachspezifische Regelungen für das Fach Sachunterricht in den Studiengängen

Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht – Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften und Technik) im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education

Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht – Schwerpunkt Naturwissenschaften und Technik) im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education

Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) im Kombinationsstudiengang Sonderpädagogische Förderung mit dem Abschluss Bachelor of Education

Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education

Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) im Kombinationsstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem  Abschluss Master of Education